Seit 2006 wird der Bahnhof Berlin Ostkreuz umgebaut, die Bauarbeiten sollen 2018 abgeschlossen werden. Bereits ab Dezember 2015 werden auch Regionalbahnen am Ostkreuz halten, und zwar die Linie RB 12 über Lichtenberg und Oranienburg nach Templin und der RB 25 nach Blumberg–Werneuchen. Auch die Straßenbahn soll ab 2018 am Ostkreuz halten. Das Planfeststellungsverfahren hierfür beginnt in diesem Jahr (2015). Geplant ist eine Neubaustrecke zwischen Wühlischplatz und Marktstraße über die Sonntagstraße bis hin zum Ostkreuz.
Zur Neu- Gestaltung des Bahnhofsumfelds wurde von Dezember 2012 bis Januar 2013 ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf der Website der Senatsverwaltung können Sie den Ablauf dieses Verfahrens sowie die Ergebnisse nachlesen. Zudem hat sich ein Netzwerk von Bürgerinitiativen rund um das Ostkreuz formiert. Dessen Forderungen sowie aktuelle Termine finden Sie auf der Website des Netzwerks. Aus Sicht des VCD Nordost waren wichtige Punkte die Taxi- und PKW-Zufahrt am Ausgang Neue Bahnhofs-/Sonntagstraße sowie die Fahrradabstellmöglichkeiten inkl. eines Fahrradparkhauses sowie die Straßenbahnstrecke in der Sonntagstraße. Zu letzterem hat der VCD Nordost eine gemeinsame Pressemitteilung verfasst.
Für die Gestaltung der vier Bahnhofsvorplätze hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Wettbewerb ausgeschrieben. Im Juli 2015 wurde der Gewinner bekannt gegeben: Es sind die Berliner Landschaftsplaner von "Planorama" aus Prenzlauer Berg und die Verkehrsplaner von Hoffmann Leichter Ingenieurgesellschaft aus Wilmersdorf. Die entsprechende Pressemitteilung der Senatsverwaltung finden Sie hier.
In den letzten Wochen hat die Streichung eines einzigen Satzes in den VBB-Beförderungsbedingungen für sehr viel Medienaufmerksamkeit gesorgt:
Zuvor konnten Fahrgäste in Regionalzügen der Deutschen Bahn (nicht aber denen der ODEG, der NEB oder der PEG) für nur 2,50 Euro Aufpreis eine VBB-Fahrkarte lösen, auch wenn sie das eigentlich hätten bequem am Bahnhof erledigen können.
Diese Regelung musste wegen der neuen ODEG-RE-Linien jetzt endlich vereinheitlicht werden und wurde ersatzlos abgeschafft. Das bedeutet, dass Kunden an Bahnhöfen, an denen es Schalter oder Automaten gibt, ihre Fahrkarten vor Einstieg in den Zug lösen müssen – so wie auch bei S- und U-Bahn.
Davon unbenommen bleiben natürlich die Menschen, die an einem der vielen kleinen Halte ohne Schalter und Automaten einsteigen – sie bekommen weiterhin ihre VBB-Fahrkarten ohne Aufpreis.
Der VCD Nordost akzeptiert diese Änderung, da der Grundsatz nachvollziehbar ist. Die bestehende Regelung lädt gerade im Ballungsraum Berlin dazu ein, keine Fahrkarte zu lösen und es darauf ankommen zu lassen – wenn man angesprochen wurde, hat es nur 2,50 Euro extra gekostet, ansonsten konnte man parallel zur S-Bahn auch mal kostenlos fahren...
Der VCD Nordost kritisiert aber scharf, dass der VBB es trotz einer anderthalbjährigen Diskussion mit den Bahnunternehmen versäumt hat, im Vorfeld mit den Kundenvertretern klare Regelungen zu finden, wie weit die Pflicht der Kunden, sich einen Fahrschein zu besorgen, geht.
Bis heute gibt es keine für die Kunden nachlesbaren schriftlichen Regelungen, ob man z.B. bei einer Automatenstörung aktiv die Zugbegleiter im Zug suchen muss, wie viele Automaten man im Zweifel ausprobieren muss, um seiner Pflicht genüge zu tun, was gilt, wenn ein Automat den Geldschein des Kunden nicht annimmt usw.
Alle diese Zweifelsfragen lassen sich durch Zugbegleiter mit Fingerspitzengefühl lösen. Ohne eine gemeinsame Einigung von VBB, Verkehrsunternehmen und Kundenvertretern werden aber im Zweifel die betroffenen Kunden und Zugbegleiter in einer unangenehmen Situation gelassen.
Denn die neue Regelung sieht vor, dass im Falle einer vom Kunden vorgebrachten Automatenstörung der Zugbegleiter – wenn er keine bestätigende Info oder Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Schilderung hat – zwar den gewünschten Fahrschein verkauft, zugleich aber die Daten aus dem Personalausweis abschreibt. Wenn eine spätere Nachprüfung ergeben würde, der Automat sei nach Wissensstand der Bahnunternehmen aber nicht gestört, bekäme der Kunde im Nachhinein ein sogenanntes „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ über 40 Euro.
Diese Regelung wirft sowohl Fragen nach den Beweislasten als auch nach den Datenschutzregelungen auf.
Insofern ist es für den VCD unverständlich, warum der VBB sich nicht um eine Klärung im Vorfeld gekümmert hat und fordert, dass künftig Änderungen der Beförderungsbedingungen in den entsprechenden Kundengremien rechtzeitig vorgestellt und diskutiert werden.
Empfehlung der AG Öffentlicher Verkehr an die Kunden:
Sollten Sie in die Situation kommen, dass Sie eine Fahrkarte nicht lösen können, weil der Automat gestört ist o.ä., empfehlen wir Ihnen, einen anderen Fahrgast zu bitten, das gegenüber den Zugbegleitern zu bezeugen und/ oder – sofern sie ein entsprechendes Mobiltelefon haben – dies z.B. fotografisch kurz festzuhalten.
Wir empfehlen Ihnen auch, die Zugbegleiter aktiv anzusprechen; nach unserer Beobachtung ergeben sich so Lösungen, die immer wieder auch kulanter sind als der Tarif.
Sollten Sie zu Unrecht als Schwarzfahrer behandelt werden, bitten wir Sie in jedem Fall um eine Beschwerde beim Bahnunternehmen, möglichst mit Kopie an den Verkehrsverbund und gern auch an die AG Öffentlicher Verkehr.
Sollte Ihre Beschwerde abgelehnt werden, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden: