Verkehrssicherheit
VCD Nordost aktuell

Gericht stoppt Tempo 50 – Schulwegsicherheit wird bis 2027 vertagt

Die ideologiegetriebene Verkehrspolitik des Berliner Senats gerät weiter unter Druck:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Wiederanordnung von Tempo 50 auf einem Abschnitt der Saarstraße in Tempelhof-Schöneberg im Eilverfahren gestoppt – dagegen prüft die Senatsverwaltung nun eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Parallel dazu sollen vorliegende Anträge auf Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen erst ab 2027 bearbeitet werden.

Betroffen ist der Abschnitt der Saarstraße zwischen Rheinstraße und der Autobahnauffahrt zur A 103 in Friedenau: Dort hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) aufgrund gesunkener Luftschadstoffwerte seit der Einführung von Tempo 30 zuletzt die Wiederanordnung von Tempo 50 beschlossen.
Diesen Beschluss kassierte das Verwaltungsgericht Berlin nun zunächst vorläufig im Eilverfahren: Wie u.a. der Tagesspiegel berichtet, äußerten die Richter „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Anordnung – zumal vor Ort eindeutig eine sogenannte „qualifizierte Gefahrenlage“ auszumachen sei, die bereits laut der früheren Fassung der StVO gemäß § 45 Abs. 1  eindeutig Tempo 30 erforderlich gemacht habe.

In diesem Zusammenhang besonders bemerkenswert: Anders als die Senatsverwaltung bezog das Gericht ausdrücklich die Unfallstatistik ein – seit Einführung von Tempo 30 sei die Zahl der Unfälle an dieser Stelle um rund zehn Prozent zurückgegangen. 

Trotz der deutlichen Worte des Gerichts prüft die Senatsverwaltung eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht; in diesem Zusammenhang sprach sich auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner klar für Tempo 50 auf Hauptstraßen aus.

Für den VCD Nordost wirft die Reaktion der politisch Verantwortlichen grundlegende Fragen auf: 
Wie kann es sein, dass das Berliner Verwaltungsgericht der Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrenden eine höhere Priorität beimisst als die zuständige Verwaltungsbehörde?
Und warum hält die Berliner CDU in der Folge immer noch an einer Maßnahme fest, deren Rechtmäßigkeit richterlich angezweifelt wird – und das an einem Ort mit belegter Gefahrenlage und sinkenden Unfallzahlen unter Tempo 30?

VCD-Sprecherin Judith von Falkenhausen erklärt:
„Wenn ein Gericht eine qualifizierte Gefahrenlage feststellt und sinkende Unfallzahlen unter Tempo 30 belegt sind, dann kann die politische Antwort nicht Beschwerde heißen – stattdessen braucht es eine ehrliche Kurskorrektur.“
Aus Sicht des Verkehrsverbandes muss die Wiederanordnung von Tempo 50 auf den 22 betroffenen Hauptstraßen unverzüglich zurückgenommen werden, um den Fokus endlich konsequent auf Verkehrssicherheit zu legen.
„Verkehrspolitik darf nicht einseitig ideologisch begründet werden, sondern muss unter Berücksichtigung bestehender Fakten den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellen,“ so von Falkenhausen weiter.

Für Unverständnis sorgt derweil auch eine weitere besorgniserregende Meldung aus dem Berliner Abgeordnetenhaus: Auf eine schriftliche Anfrage der Verkehrsexpertin Oda Hassepaß (Grüne) zum Stand der Dinge beim Thema Schulwegsicherheit erwiderte die Senatsverwaltung, man wolle sich mit den zahlreichen vorliegenden Anträgen zur Anordnung von Tempo 30 an sogenannten „hochfrequentierten Schulwegen“ erst konkret befassen, wenn berlinweit flächendeckende Schulwegpläne vorlägen.
Die Erstellung dieser Pläne obliegt laut Berliner Mobilitätsgesetz § 51 Absatz 7 den einzelnen Bezirken, die dafür bislang vergeblich mehr Unterstützung durch den Senat gefordert hatten. Nun soll zunächst eine technische Lösung in Form einer Web-Anwendung gefunden werden, auf deren Basis die Schulwegpläne dann berlinweit erstellt werden können.
Eine Prüfung bestehender Anträge plant die SenMVKU frühestens ab 2027.

Für den VCD ist es nicht hinnehmbar, dass die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden unter dem Vorwand einer zunächst zu entwickelnden technischen Gesamtlösung auf die lange Bank geschoben wird. Wo Anträge längst vorliegen und Gefahrenstellen von Betroffenen konkret benannt wurden, darf nicht erst eine Web-Anwendung programmiert werden – dort muss unverzüglich etwas geschehen. Verkehrssicherheit beginnt nicht mit der passenden Software, sondern mit politischem Willen.

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