Nordost

Radverkehr
VCD Nordost aktuell

Radwegestopp? #NichtMituns!

Über 3000 Radfahrende demonstrierten am 8. September vor dem Roten Rathaus gegen den Stopp der Radschnellverbindungen und Fahrradparkhäuser. Forderung war, im Gegenteil das Radnetz Berlin mit den Radschnellverbindungen als zentralem Netzelement endlich zügig auszubauen, wie es auch andere Bundesländer tun. 75% der Kosten zahlt der Bund, für den Landesanteil sind seit langem SIWA-Mittel eingestellt, der Landeshaushalt wird gar nicht belastet!

Zuvor wurden auf einer Sternfahrt auf allen neun Routen die geplanten neun Radschnellverbindungen abgefahren, bis sich alle am Großen Stern trafen und von dort gemeinsam zur Kundgebung vor dem Roten Rathaus fuhren.

Auch der VCD Nordost hatte mit zu der Großdemo aufgerufen und fordert:

  • Die Radschnellverbindungen sind die oberste Kategorie und damit der Kern des gesetzlich vorgeschriebenen Radnetz Berlin. Sie sind das Grundgerüst, an das alle anderen Netzelemente, Vorrangnetz und Ergänzungsnetz, anschließen sollen. Sie müssen daher mit oberster Priorität vorangetrieben werden. Und Priorisierung heißt für uns das Gegenteil von Stopp.
  • Die Radschnellverbindungen binden in allen Richtungen die Außenbezirke mit attraktiven und sicheren Routen an die Berliner City an. Sie sind damit eine echte Alternative gerade auch für Pendler im Alltagsverkehr, was die Einfallstraßen entlastet. Ausgerechnet die Radschnellverbindungen zu stoppen heißt, die Außenbezirke von der dringend notwendigen Mobilitätswende für alle abzuhängen.
  • Radschnellverbindungen werden in großen Teilen abseits der Straßen auf eigenen Trassen geführt, um Streckenvorteile und weniger Stopps durch weniger Konfliktpunkte zu erreichen. Wer sagt denn, dass man nur Radfahren dürfen soll, wo man einen Auspuff neben sich hat, der sich auch noch beschwert, dass ihm Platz genommen werde?
  • Radschnellverbindungen sind damit für alle Radfahrenden attraktiv, nicht nur für geübte Alltagsfahrende, sondern gerade auch für Kinder und Ältere, die nicht gerne auf Straßen fahren. Aufgrund hoher Standards ist nur hier ein gefahrloses Überholen für verschiedene Geschwindigkeiten möglich.
  • Nur für Radschnellverbindungen ist ausschließlich die Landesebene zuständig, ganz unabhängig von den Bezirken. Deshalb wird gerade an den Radschnellverbindungen deutlich, welchen Stellenwert der Senat dem Fahrradverkehr tatsächlich einräumt. Daran sollte er auch gemessen werden.

Der Landesvorsitzende Heiner von Marschall erklärt:

Der Planungsstopp für Radschnellverbindungen widerspricht damit in allen Punkten den offiziell reklamierten angeblichen Zielsetzungen des Senats für den Fahrradverkehr und muss umgehend zurückgenommen werden, damit die Planungen und auch der Bau der Radschnellverbindungen in ALLE Außenbezirke beschleunigt weitergehen können.

Die Haushaltslage ist kein triftiger Grund, da Radschnellverbindungen zu 75% vom Bund finanziert werden. Mit dem Planungsstopp verliert Berlin also bares Geld für die zwingend nötige Mobilitätswende für alle. Und alle Radschnellverbindungen in alle Außenbezirke sind zusammen immer noch billiger als eine TVO, die nach aktuellem Stand nicht förderfähig ist und daher von Berlin allein bezahlt werden müsste.

Für echte Priorisierungen, also Prioritätensetzung zur Beschleunigung statt Planungsstopp, stehen wir gerne zu Gesprächen bereit.

 

Hintergrund:

Bereits am 9. August protestierten kurzfristig fast 1000 Radfahrende gegen diesen Planungsstopp, der vom Senat höchst irreführend als „Priorisierung“ bezeichnet wird, unter dem Motto #NichtMitUns!

Ende Juli wurde durch Changing Cities bekannt, dass der neue Senat die Planungen für Radschnellverbindungen (RSV) nicht mehr finanziert, sodass sie eingestellt werden müssen. Die InfaVelo teilt auf ihrer homepage mit, dass nur für die RSV 3 „Kronprinzessinenweg“, die im Grunde vorhanden ist, sodass kaum etwas gebaut werden muss, „in den nächsten Monaten“ der Planfeststellungsantrag gestellt werden soll. Für die RSV 5 „Westroute“ und die RSV 9 „Ostroute“ (und da auch nur für den östlichen Abschnitt) soll die Planfeststellung vorbereitet, aber nicht beantragt werden. Die Planungen für die weiteren sechs RSVen sollen „qualifiziert beendet“ werden, also jeweils die Vorplanung mit der Auswahl der jeweiligen Vorzugsvariante, wozu es bei allen RSVen bereits in den Jahren 2019 und 2020 breite Beteiligungsverfahren gab. Seither geht es nicht voran.

 

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