Feuerwehr first - Parkplätze second
VCD Nordost aktuell

Feuerwehr first, Parkplätze second

Warum sichere Radwege und eine Reduktion von Parkplätzen auch der Feuerwehr im Einsatz helfen würden

In der politischen Diskussion um die Mobilitätswende in Berlin werden die Belange der Feuerwehr oft als Argument gegen die Mobilitätswende verwendet, aus unserer Sicht: missbraucht.

Dabei würde aus unserer Sicht eine konsequente Mobilitätswende tatsächlich auch der Feuerwehr bei ihren lebensrettenden Einsätzen helfen:

  • Geschützte Radstreifen auf der Fahrbahn in ausreichender Breite (3 m), damit sich Fahrräder auch tatsächlich sicher überholen können, stehen auch der Feuerwehr als staufreier Weg zum Einsatzort zur Verfügung.
  • Kreuzungen und Einmündungen, die baulich gegen illegale Eckenparker geschützt sind, z. B. durch Fahrradbügel, um auch Sichtbeziehungen, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg, freizuhalten, garantieren gleichzeitig, dass die Feuerwehr im Einsatz auch mit großen Fahrzeugen sicher um die Ecke kommt.
  • Fahrradstraßen, die standardgemäß wenigstens 4,00 m tatsächlich nutzbare Breite haben sollen, zuzüglich auf beiden Seiten 0,5 m Sicherheitsabstand zum Bordstein oder zu parkenden Kfz gegen Dooring-Unfälle, geben auch der Feuerwehr die nötige Fläche, um für ihre Drehleiterfahrzeuge die notwendigen Stützen auszufahren und so durch Anleitern den lebenswichtigen zweiten Rettungsweg zu gewährleisten.

Die DIN 14090 regelt die notwendigen Flächen für die Feuerwehr, um im Notfall Leben retten zu können.

Eine parallele Aufstellfläche für die Feuerwehr hat eine Mindestbreite von 3,50 m plus einen mindestens 2,00 m breiten, hindernisfreien Geländestreifen auf der abgewandten Seite, was einer Gesamtbreite von 5,50 m entspricht.

Auch die Berliner Feuerwehr hat dafür ein Merkblatt herausgegeben.

Darin heißt es in Punkt 4.:

„Für Aufstellflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu beachten, dass für den Einsatz des Hubrettungsfahrzeuges die Fahrbahn eine Mindestbreite von 3,50 m aufweisen muss.

Zudem ist ein hindernisfreier Streifen von mindestens 2,00 m notwendig. Die durch die Aufstellfläche und den hindernisfreien Streifen entstehende Gesamtbreite von 5,50 m berücksichtigt das Ausschwenken des Leiterparks über die Fahrzeugkante hinaus und dass je nach Abstand zur Gebäudewand und Rettungshöhe das Hubrettungsfahrzeug abgestützt werden muss.“

 

Bei der politischen Auseinandersetzung um den Erhalt von Parkplätzen werden diese Vorgaben regelmäßig ignoriert. Beispiele:

  • In der Handjerystraße wurde bei Einrichtung der Fahrradstraße als politischer Kompromiss „für alle“ die für Fahrräder tatsächlich nutzbare Breite teilweise auf 3,00 m reduziert – damit weiter auf beiden Seiten geparkt werden kann.
  • In der Torstraße, eine frühe und wichtige Fahrradstraße in Mitte, beträgt die für Fahrräder tatsächlich nutzbare Breite nur etwa 3,00 m, während auf beiden Straßenseiten das Parken erlaubt ist. Deshalb herrscht hier auch ein reger Kfz-Verkehr von Parkplatzsuchenden, der die Torstraße häufig ganz verstopft.

Das heißt aber im Ergebnis: Auch die für die Feuerwehr nötige Aufstellfläche von 5,50 m steht dann eben nicht zur Verfügung.

  • Auch in der Kantstraße könnte der Radstreifen von der Feuerwehr problemlos befahren werden, wenn nicht im Weg stehende parkende Kfz sie daran hindern würden, überhaupt dorthin zu kommen. Daher sollte hier statt des Parkstreifens eine Bussonder­spur eingerichtet werden, auf der auch Lieferverkehr stattfinden kann, bei dem die Fahrer ständig in der Nähe des Fahrzeugs sind, um nötigenfalls die Fläche schnell für die Feuerwehr freimachen zu können.

Feuerwehrleute verstehen sich privat oft als Autofahrende. Auch Feuerwehrfahrzeuge sind Kfz. Aber wenn man nachfragt, wie oft sie im Einsatz schon hinter einem Fahrrad, einer Tram oder einem Fußgänger im Stau standen und wie oft hinter Autos, wie oft Kfz-Lenkende nicht in der Lage waren, schnell eine Rettungsgasse zu bilden, und wie oft Fahrradfahrende, wie oft falsch geparkte Autos dem Einsatz im Weg standen und wie oft ein Fahrrad, dann lautet die Antwort anders, wer die Feuerwehr im Einsatz tatsächlich behindert.

In allen Berliner Straßen sollte daher geprüft werden, ob die nötige Aufstellfläche von 5,50 m durchgängig vorhanden ist oder ob dafür möglicherweise auf zumindest einer Straßenseite nicht mehr geparkt werden darf. Hier sollten auch Anwohnende in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse in jeweils ihrer Straße einmal die der Feuerwehr zur Verfügung stehende Fläche nachmessen.

Wir sagen:

  • Die für Rettungseinsätze nötige Aufstellfläche von 5,50 m für unsere Feuerwehr muss wichtiger sein als Abstellplätze für private Kfz im öffentlichen Raum.
  • Es gibt kein Recht auf Parken vor der eigenen Haustür. Wenn die Aufstellfläche für die Feuerwehr nicht gewährleistet ist, müssen eben entferntere Parkplätze genutzt werden, wo ausreichend Platz dafür ist.
  • Wo 5,50 m als Aufstellfläche für die Feuerwehr vorhanden sind, kann es gar nicht sein, dass die Fläche nicht für eine regelkonforme Fahrradstraße ausreicht. Denn diese benötigt nur 4,00 m plus 0,50 m Sicherheitsstreifen auf beiden Seiten, gesamt also 5,00 m.

Eine konsequente Mobilitätswende nutzt in Berlin allen, gerade auch der Feuerwehr!

5,50 m Aufstellfläche für unsere Feuerwehr – in allen Straßen
5,50 m retten Leben!
Feuerwehr first – Parkplätze second

zurück