
„Für Aufstellflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu beachten, dass für den Einsatz des Hubrettungsfahrzeuges die Fahrbahn eine Mindestbreite von 3,50 m aufweisen muss.
Zudem ist ein hindernisfreier Streifen von mindestens 2,00 m notwendig. Die durch die Aufstellfläche und den hindernisfreien Streifen entstehende Gesamtbreite von 5,50 m berücksichtigt das Ausschwenken des Leiterparks über die Fahrzeugkante hinaus und dass je nach Abstand zur Gebäudewand und Rettungshöhe das Hubrettungsfahrzeug abgestützt werden muss.“