Verkehrssicherheit
VCD Nordost aktuell

Kein „öffentliches Interesse"?

Eine Bundespetition fordert konsequente Strafverfolgung für rücksichtsloses Autofahren ein. Der VCD Nordost ordnet das Anliegen als Beitrag zur Vision Zero ein, kritisiert aber den Begriff „Autogewalt“.

Ein Radfahrer wird auf der Straße von einem Autofahrer haarscharf überholt und dabei lautstark angehupt. Kurz danach stoppt das Auto direkt auf der Fahrbahn und blockiert die Fahrspur. Der Radfahrer will seitlich daran vorbeifahren, doch die Autotür wird zu seiner Seite hin aufgestoßen. Es kommt dabei fast zu einem Dooring-Unfall. Ein aufgebrachter Autofahrer steigt aus, beschimpft den Radfahrer und schubst ihn mit der Hand. All diese Dinge passieren innerhalb kürzester Zeit. Es ist ein Glück, dass der Radfahrer dabei nicht verletzt wird. Er hat die Szene auf Video festgehalten und erstattet Anzeige nach § 315c StGB. Denn im Gesetzestext steht:

„Wer im Straßenverkehr (…) grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet, falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, (…) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Eigentlich ist der Fall eindeutig. Wochen später kommt die Antwort der Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wird eingestellt. Nicht, weil nichts passiert sei, sondern weil an der Strafverfolgung „kein öffentliches Interesse" bestehe.

Diese Absage scheint kein Einzelfall zu sein, sondern eine übliche Rechtspraxis. Eine Petition an den Bundestag will das nun ändern - und es gibt gute Gründe, sich damit zu befassen.

Worum es geht

Anzeigen von Radfahrenden gegen Autofahrende werden von Staatsanwaltschaften in der Regel mangels „öffentlichen Interesses" an der Strafverfolgung „auf den Privatklageweg verwiesen". Damit tragen die schwächeren Verkehrsteilnehmenden im Straßenverkehr gegenüber den stärkeren das finanzielle Risiko. Denn so eine Privatklage kann um die 2.000 Euro kosten. Deshalb fordert die Petition:

„das Strafgesetzbuch und die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) bei Straftaten von Autofahrenden gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende so zu ändern, dass Autogewalt regelmäßig verfolgt wird, indem die Staatsanwaltschaften das „öffentliche Interesse" an der Strafverfolgung bejahen, anstatt wie bisher auf den Privatklageweg zu verweisen."

Wichtig zu wissen: Es geht dabei nicht um härtere Strafen, sondern darum, dass bereits strafbares Verhalten überhaupt verfolgt wird.

Eine kritische Einordnung durch den VCD Nordost

Der VCD Nordost ordnet das Anliegen als unterstützenswert ein, denn es verfolgt im Kern das VCD-Ziel „Vision Zero". Gefährliche Regelverstöße beim Autofahren sollten konsequent geahndet werden, weil solches Verhalten im Straßenverkehr klar Menschenleben gefährdet. Und das Ziel muss sein: Null Verkehrstote! Wenn hingegen rücksichtsloses Autofahren in der Regel straflos bleibt, hat das nicht nur eine Wirkung auf die betroffene Person, sondern auch auf alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Wer aus Angst vor gefährlich engen Überholmanövern Strecken meidet oder ganz aufs Rad verzichtet, wird aus dem gemeinsamen Verkehrsraum verdrängt. Verfolgt der Staat solches Verhalten erkennbar nicht, entsteht der Eindruck, es werde geduldet. Dabei ist die Nutzung des öffentlichen Raumes von öffentlichem Interesse — im Wortsinn.

Deutlich höhere Bußgelder, dauerhafter Führerscheinentzug, Einziehen des Fahrzeugs als Tatmittel und sogar Gefängnisstrafen bei wiederholten Straftaten im Straßenverkehr sind in anderen Ländern wie z. B. der Schweiz deshalb auch juristische Praxis.

Dennoch sieht der VCD Nordost das Hauptproblem von Unfällen nicht allein in der Eigenverantwortung von Autofahrenden begründet. Es ist oft die Infrastruktur, die hier eine entscheidende Rolle spielt, indem sie gefährliche Situationen entweder begünstigt oder verhindert. Eine vierspurige Straße, die wie eine Autobahn aussieht, regt durch ihre Breite zu schnellem Fahren an. Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen wirken dann nur bedingt. Demgegenüber wirkt eine Gestaltung der Straße als Lebensraum mit Bäumen und Kurven, die auch Rad- und Fußverkehr sichtbar macht, statt optisch an den Rand zu drängen, positiv auf das Verhalten und wird anders befahren. Der öffentliche Verkehrsraum braucht zudem eine Infrastruktur, die menschliche Fehler verzeiht und sichere Räume schafft, z. B. durch geschützte Radwege, Gehwegvorstreckungen, Modalfilter, Bremsschwellen und Mittelinseln.

Die Kampagne hinter der Petition führt ihr Anliegen außerdem unter dem Schlagwort „Autogewalt". Dieser Begriff ist kritisch zu betrachten. Denn er scheint Phänomene unter einem Begriff zusammenzuführen, die teils weit auseinanderliegen: Vom knapp unterschrittenen Überholabstand über fahrlässige Fehler bis hin zur vorsätzlichen Körperverletzung und dem bewussten Einsatz eines Fahrzeugs als Tatmittel, kann damit alles assoziiert werden. Das ist nicht nur ungenau, sondern kann auch die Kommunikation über die Mobilitätswende belasten: Wenn sich Autofahrende pauschal als Gewalttäter angesprochen fühlen, sinkt ihre Bereitschaft für Veränderungen. Fahrlässigkeit und Vorsatz sind zudem strikt zu trennen.

Den Begriff „Autogewalt" übernimmt der VCD Nordost deshalb nicht. Das ändert aber nichts daran, dass die Petition ein reales, unzureichend behandeltes Problem sichtbar macht. Als VCD Nordost wollen wir dazu beitragen, dass daraus eine rechtssichere und mehrheitsfähige Lösung wird. Deshalb laden wir alle Lesenden ein, sich mit der Petition zu beschäftigen und selbst zu entscheiden, ob sie diese mitzeichnen.

Auf der Website der Initiator:innen kann man sich noch tiefer mit der Thematik beschäftigen: www.keinoeffentlichesinteresse.org.

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